Allgemeines über die Pflegeversicherung

 

Wer wird versichert?

Die Pflegeversicherung betrifft alle Krankenversicherten. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man automatisch Mitglied der Pflegekasse. Ist man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat man die Wahl zwischen gesetzlicher oder privater Pflegversicherung, dazu muss aber bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag gestellt werden. Als privat Krankenversicherter schließt man eine private Pflegeversicherung ab.

Ziel der Pflege:

Vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und solche die verloren gegangen sind zu reaktivieren. Die Kommunikation zu verbessern, psychisch Kranke und geistig verwirrte Menschen sollen sich in ihrer Umgebung und auch zeitlich zurechtfinden.

Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Einschränkung, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder in höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Solche Krankheiten oder Einschränkungen sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen, sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Was sind Pflegestufen?

Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegestufen eingeteilt. Dies wird bei einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt, und der zuständigen Pflegekasse empfohlen. Aber wann bekommt man welche Pflegestufe?

Die Pflegestufe I ist für Versicherte mit erheblicher Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss mindestens 1 x täglich bei zwei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 46 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.

Die Pflegestufe II ist für Versicherte mit schwerer Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss mindestens 3 x täglich bei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 180 Minuten betragen, wovon mindestens 120 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.

Die Pflegestufe III ist für Versicherte mit schwerster Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss tüglich rund um die Uhr (auch nachts) bei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 300 Minuten betragen, wovon mindestens 240 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.

Darüber hinaus kann eine Härtefallregelung beantragt werden. Dies gilt für Versicherte, deren Pflegeaufwand die Regelungen der Stufe III täglich weit übersteigt.

Was gehört zur Pflege?

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

Im Bereich der Körperpflege:
das Waschen/ Duschen/ Baden
Zahnpflege
Kämmen
Rasieren
die Darm- oder Blasenentleerung

Im Bereich der Ernährung:
das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
die Aufnahme der Nahrung

Im Bereich der Mobilität:
Aufstehen und Zubettgehen
An- und Auskleiden
Stehen/ Gehen
Treppensteigen
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:
Einkaufen
Kochen
Reinigen der Wohnung
Spülen
Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
Heizen