Wer wird versichert?
Die Pflegeversicherung betrifft alle Krankenversicherten. Als Pflichtmitglied einer
gesetzlichen Krankenkasse, wird man automatisch Mitglied der Pflegekasse. Ist
man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat man die Wahl
zwischen gesetzlicher oder privater Pflegversicherung, dazu muss aber bei der
gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag gestellt werden. Als privat
Krankenversicherter schließt man eine private Pflegeversicherung ab.
Ziel der Pflege:
Vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und solche die verloren gegangen sind zu reaktivieren. Die Kommunikation zu verbessern, psychisch Kranke und geistig verwirrte Menschen sollen sich in ihrer Umgebung und auch zeitlich zurechtfinden.
Wer ist pflegebedürftig?
Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Einschränkung, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder in höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Solche Krankheiten oder Einschränkungen sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und
Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane,
Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder
Orientierungsstörungen, sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.
Was sind Pflegestufen?
Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegestufen eingeteilt. Dies wird bei einer persönlichen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt, und der zuständigen Pflegekasse empfohlen. Aber wann bekommt man welche Pflegestufe?
Die Pflegestufe I ist für Versicherte mit erheblicher Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss mindestens 1 x täglich bei zwei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 90 Minuten betragen, wovon mindestens 46 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.
Die Pflegestufe II ist für Versicherte mit schwerer Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss mindestens 3 x täglich bei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 180 Minuten betragen, wovon mindestens 120 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.
Die Pflegestufe III ist für Versicherte mit schwerster Pflegebedürftigkeit. Der Hilfebedarf muss tüglich rund um die Uhr (auch nachts) bei verschiedenen Verrichtungen der Körperpflege und mehrfach wöchentlich bei der Hauswirtschaft liegen. Der zeitliche Aufwand im Tagesmittel muss mindestens 300 Minuten betragen, wovon mindestens 240 Minuten in der Körperpflege liegen müssen.
Darüber hinaus kann eine Härtefallregelung beantragt werden. Dies gilt für Versicherte, deren Pflegeaufwand die Regelungen der Stufe III täglich weit übersteigt.
Was gehört zur Pflege?
Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger
Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur
Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:
| Im Bereich der Körperpflege: das Waschen/ Duschen/ Baden Zahnpflege Kämmen Rasieren die Darm- oder Blasenentleerung Im Bereich der Ernährung: Im Bereich der Mobilität: Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung: |