Sie müssen Ihre Wohnraumsituation verbessern
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Die Pflegekassen gewähren Zuschüsse bis zu 2557,00 Euro für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnraumes, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Zu altersgerechten baulich-technischen Veränderungen in der Wohnung eines Pflegebedürftigen gehören zum Beispiel der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Anbringen von Treppenhandläufen, die Installation eines Treppenliftes, die Verbreiterung von Türen, die Beseitigung von Schwellen oder das Herabsetzen von Küchenschränken und Waschbecken. |
Allerdings - so schreibt es das Gesetz vor - ist vom Versicherten ein "angemessener Eigenanteil" zu entrichten.
Dieser Eigenanteil beträgt nach den Empfehlungen der Pflegekassen 10
Prozent der Kosten für die durchgeführte Maßnahme, wobei jedoch
50 Prozent der monatlichen Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt des
Pflegebedürftigen nicht überschritten werden dürfen.
Das Geld von der Pflegekasse wird pro Maßnahme gewährt.
Will z.B. ein Rollstuhlfahrer alle Türen seiner Wohnung verbreitern sowie
hinderliche Schwellen beseitigen lassen, so gilt das Ganze insgesamt nur als
eine Maßnahme, selbst wenn der Umbau in mehreren Einzelschritten erfolgt.
Werden später durch eine Verschlechterung des Zustandes des
Pflegebedürftigen weitere Umbaumaßnahmen notwendig, dann kann erneut
ein Zuschuss bei der Pflegekasse beantragt werden.
Welche Maßnahmen im Einzelfall durchgeführt und bezuschusst werden
können, wird in vielen Fällen schon bei der häuslichen
Begutachtung durch den MDK festgestellt. Wenn der MDK eine baulich-technische
Veränderung empfiehlt, gilt dies bei der Pflegekasse als Antrag.
Sprechen Sie mit uns über eine eventuelle Begutachtung um Ihre Situation
zu verbessern!